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DEINE RECHTE IM STREIK

Deine Rechte im Streik!

Speziell im Arbeitskampf kommt es auf
die Beteiligung und Unterstützung aller
Kolleginnen und Kollegen in der Geld- und Wertbranche an!
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu streiken (also auch die befristet Beschäftigten). Dies ist in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantiert. Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen – ohne Streik wären Tarifverhandlungen nicht mehr als „kollektives Betteln“, formuliert selbst das Bundesarbeitsgericht. 

Deswegen ist es notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich am Streik beteiligen.

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