Archiv der Kategorie: rechtliches

Lohnsteuerservice von ver.di

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Lohnsteuerservice in NRW

Rückt die jährliche Einkommenssteuererklärung näher, ist schlechte Laune meist programmiert. Rechnungen, Belege, Formulare und Steuerbestimmungen, die man eigentlich gar nicht verstehen möchte, kosten nicht nur wertvolle Freizeit, sondern vor allem Nerven.

Die Alternative: der Steuerberater. Der muss allerdings teuer bezahlt werden. Wer als Arbeitnehmer*in nicht verpflichtet ist, eine Steuerklärung abzugeben, unterlässt es deshalb meist ganz – und verschenkt dabei oft Geld. Denn: Nur bei abgegebener Steuererklärung ist es möglich, einen Teil der gezahlten Steuern zurückzubekommen.

Und die Chancen dafür stehen meist gar nicht schlecht. Wenn z.B. hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben wie Altersvorsorgeaufwendungen entstanden sind, ist die Abgabe der Steuerklärung lohnend.

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Jobrad – Unterstützung durch GUV Fakulta

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor einiger Zeit haben wir bereits auf dieser Seite einen Artikel zum Thema Jobrad veröffentlicht.
Hier könnt ihr ihn nochmal anschauen: Artikel zum Jobrad
Die GUV Fakulta hilft auch hier! 
Hier die Leistungen: Fahrradleasing_Jobrad_Max_Jaetzold_lowres

 

Die Preise für Benzin und Diesel gehen zur Zeit durch Decke und für viele von uns stellt sich zwangsläufig die Frage:

Habe ich eine Alternative zum Auto ?

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Information zum Thema Fahrradleasing „Jobrad“

Immer wieder erreichen uns Nachfragen zum Thema Fahrradleasing bzw. „Jobrad“.

Daher möchten wir mit diesem Flugblatt einige Informationen zur Verfügung stellen.

Was ist ein Fahrradleasing im Rahmen des Arbeitsverhältnisses?

FLUGBLATT: 2022_02_17_Flugblatt_Fahrradleasing

Die Bundestarifkommission Geld und Wertdienste wird sich mit der Thematik und den Möglichkeiten der Entgeltumwandlung näher beschäftigen!

CORONA-PANDEMIE: DAS GILT JETZT – 3G AM ARBEITSPLATZ!

Corona-Pandemie: Ab Mittwoch (24.11.2021) gilt 3G am Arbeitsplatz!

Berlin, 18.11.21 – Die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz sollen ab kommendem Mittwoch gelten. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Freitag bei Twitter mit. „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3G am Arbeitsplatz“, heißt es in dem Tweet des Ministeriums. CORONA-PANDEMIE: DAS GILT JETZT – 3G AM ARBEITSPLATZ! weiterlesen