„Auf den Beifahrersitz gehört mein Kollege – nicht die Angst“. Ein Plakat bei einer ver.di-Kundgebung bringt die Sorgen und Ängste der Beschäftigten in der Geld- und Werttransportbranche auf den Punkt.
Wer alleine in dem Job unterwegs ist, hat ein erheblich höheres Risiko, überfallen zu werden.
Trotzdem greifen Arbeitgeber eine 2011 getroffene Vereinbarung an und wollen die Ein-Mann-Logistik ausweiten. Wohl wissend, welchen Gefahren sie ihre Beschäftigten damit aussetzen.
Momentan gibt es in Deutschland nur wenige Geld- und Werttransporte, die mit nur einem einzelnen Geldboten gemacht werden. Aus gutem Grund. Das Risiko ist zu hoch. Erst jüngst wurde in Berlin ein Geldtransportfahrzeug mit einer Ein-Mann-Besatzung überfallen. Der Betroffene wurde mit einer Waffe bedroht und mit Reizgas verletzt. Der Geldbote war gerade dabei, die Geldkassette ins Fahrzeug zu laden. Da er alleine arbeitete, konnte ihn niemand warnen
Ver.di und der BDGW tragen Verantwortung für angemessene und sichere Arbeitsbedingungen sowie für eine gerechte und faire Tarifpolitik für die 11.000 Mitarbeiter*innen der Branche.
Wir appellieren nun gemeinsam an die Politik, Sorge für den Erhalt einer wirtschaftlich nachhaltigen Bargeldinfrastruktur in Deutschland zu tragen. Denn: Bargeld ist ein volumengetriebenes Geschäft!
Allein unterwegs: Fahrer eines Geldtransporters überfallen
Am Montag, dem 7. Februar 2022, haben mehrere Täter vor einem Supermarkt in Berlin den Fahrer eines Geldtransporters überfallen. Der betroffene Kollege wurde vor dem Markt abgepasst, mit der Waffe bedroht und anschließend durch den Einsatz von Reizgas verletzt. Die Täter sind mit dem Geldkoffer auf und davon und hinterließen den verletzten Fahrer.
Die Corona-Krise verstärkt bestehende soziale Ungleichheiten – benachteiligte Gruppen darunter viele Migrant*innen sind besonders von Infektionen durch Covid-19 betroffen.
Eine COVID-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen, für deren Bearbeitung die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sind.
Corona-Pandemie: Ab Mittwoch (24.11.2021) gilt 3G am Arbeitsplatz!
Berlin, 18.11.21 – Die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz sollen ab kommendem Mittwoch gelten. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Freitag bei Twitter mit. „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3G am Arbeitsplatz“, heißt es in dem Tweet des Ministeriums.CORONA-PANDEMIE: DAS GILT JETZT – 3G AM ARBEITSPLATZ! weiterlesen →