Covid 19 am Arbeitsplatz – Informationen (mehrere Sprachen)

Die Corona-Krise verstärkt bestehende soziale Ungleichheiten – benachteiligte Gruppen darunter viele Migrant*innen sind besonders von Infektionen durch Covid-19 betroffen.

Eine COVID-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen, für deren Bearbeitung die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sind.

Da viele Kolleg*innen diese Informationen nicht kennen und über ihre Ansprüche als Versicherte etwa auf Rehabilitationsleistungen zu wenig Bescheid wissen, haben die Referate Arbeits- und Gesundheitsschutz und Migration die Basisinformationen zur Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall in Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Türkisch übersetzen lassen.

Ihr findet die Flyer hier mit entsprechenden Sharepics für die sozialen Medien: ver.di – COVID-19-Infektion durch die Arbeit?

Darin gibt es Hinweise und Links wie Beschäftigte die Meldung selber an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vornehmen können, wenn der Arbeitgeber die Meldung nicht abgibt.
Den Übersetzungen ist eine Beitrittserklärung in der entsprechenden Sprache angefügt.

ver.di setzt sich dafür ein, dass COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt wird und zwar nicht nur bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten.
Wir freuen uns darüber, wenn ihr den Flyer in der betrieblichen Arbeit einsetzt.

FLYER (deutsch) zum download:
Flyer_lang_Covid-19_als_Berufskrankheit