Das Wetter spielte mit!
ver.di Betriebsräte weiter gegen die 1-Mann-Logistik
Am kommenden Dienstag, 24.8. wird auf der Sitzung Sachgebiet „Sicherungsdienstleistungen“ im Fachbereich Verwaltung bei der Verwaltungs Berufsgenossenschaft VBG darüber entschieden, ob die Bedingungen zur Zulassung der 1-Mann-Logistik möglich gemacht werden! ver.di Betriebsräte weiter gegen die 1-Mann-Logistik weiterlesen
Wir geben einen aus …
WIR kommen zu euch in den Betrieb und geben einen aus!
Am Imbisswagen wollen mit euch in lockerer Atmosphäre über eure Themen sprechen!
Was sind eure Gedanken, Forderungen usw?
Deine Meinung bitte!
Diese Webseite geht im Juni 2021 an den Start. Wir möchten gerne von dir wissen, wie wichtig unser Internetauftritt für dich ist, was du von der Webseite erwartest und ob du vielleicht auch Anregungen für die künftige Gestaltung der Seite hast.
Deshalb bitten wir dich, dich an dieser kleinen Umfrage zu beteiligen.
Mitglieder der Landestarifkommission
Wir, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Betriebe, kommen regelmäßig zusammen, beraten Themen der Branche und gestalten Tarifpolitik.
Wir vertreten die Interessen unserer Beschäftigter, diskutieren über Forderungen in Tarifrunden und legen auch mal die Streiktaktik für NRW fest.
Unsere Vertreter bringen die Interessen der Beschäftigten aus NRW auf Bundesebene ein – denn als Bundesland mit den meisten ver-di Mitgliedern in der Branche haben wir auch hier „ein Wort“ mitzureden!
Vertreten sind die Niederlassungen:
Ziemann Bochum, Köln, Münster und Bielefeld
Loomis Dortmund, Duisburg und Wesseling
Prosegur Düsseldorf, Köln und Hagen
Westfälischer Wachschutz
Loomis: Konflikt um Entgeltfortzahlung im Urlaub
Erstaunt haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Arbeitgeber am 22.2.2021 den Eindruck erweckt hat, dass durch den Abschluss des Entgelttarifvertrages eine neue Entgeltfortzahlung für Urlaubstage vereinbart worden sei.
Das ist nicht der Fall – ver.di hat sich daraufhin mit diesem Flugblatt an die Belegschaft gewandt
Kurzarbeit: Urlaub darf nicht gekürzt werden!
Urlaub darf für Zeiten von Kurzarbeit nicht gekürzt werden!
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind viele Beschäftigte in Kurzarbeit. Einige Arbeitgeberverbände haben letztes Jahr ihre Mitgliedsunternehmen informiert, dass Urlaubskürzungen während des Kurzarbeitszeitraums möglich seien. Dabei beziehen sich die Arbeitgeber überwiegend auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Die EuGH-Entscheidung bezog sich aber eher darauf, dass kein Urlaub gewährt werden muss, wenn wegen der Kurzarbeit Null keine Arbeitspflicht besteht. Nach deutschem Recht ist bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt, welche Auswirkungen Kurzarbeit auf die Urlaubsansprüche der Beschäftigten hat. Deshalb befassen sich immer mehr Arbeitsgerichte aktuell mit dieser Thematik. Im neuen vorliegenden Fall, den ein Arbeitsgericht zu entscheiden hatte, ging es ebenfalls um anteilige Urlaubskürzung, die ein Arbeitgeber für Zeiten der Kurzarbeit vorgenommen hatte.
Die Arbeitgeber sind bei Kurzarbeit nicht berechtigt, den Erholungsurlaub anteilig im Verhältnis zu den Jahresurlaubstagen zu kürzen, wenn keine Kurzarbeit „Null“ zugrunde liegt. Dies hat das Arbeitsgericht Osnabrück aktuell entschieden und am 10. Juni 2021 veröffentlicht.
Das ist der Fall: Kurzarbeit: Urlaub darf nicht gekürzt werden! weiterlesen
Leistungen für Mitglieder
Gut organisiert mit ver.di
ver.di ist eine starke Organisation aus über zwei Millionen Menschen, die sich zusammengefunden haben, um ihre Interessen durchzusetzen. ver.di findest du vor Ort und in Betrieben. Wir machen uns stark für Arbeitnehmerechte, verhandeln Tarifverträge und setzten die Interessen unserer Mitglieder politisch durch.
ver.di-Mitgliedern stehen neben der starken Gemeinschaft, kompetenten Beratung und dem sicheren Rechtsschutz eine Fülle von wertvollen Serviceleistungen zur Verfügung, unter anderem:
• Lohn- und Einkommenssteuerservice
Für das Ausfüllen der Steuererklärung gibt es professionelle Unterstützung: Mitglieder vereinbaren einfach einen Termin mit dem ver.di-Lohnsteuerservice – und sparen sich so den Steuerberater.
Den ver.di-Lohnsteuerservice in deiner Nähe erreichst du über das für dich zuständige ver.di-Zentrum.
Alle ver.di-Zentren in NRW findest du >>> hier
• GUV / Fakulta
Die Gewerkschaftliche Unterstützungsvereinigung schütz vor finanziellen Folgen, die das Risiko der Arbeitnehmerhaftung birgt. Sie ist vergleichbar mit einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung.
Nur Gewerkschaftsmitglieder können für 21 € im Jahr Mitglied bei der GUV/Fakulta werden … hier ist der Link:
https://www.guv-fakulta.de/
• Viele weitere nützliche Angebote
Zum Beispiel eine telefonische Mietrechtsberatung, zahlreiche Vergünstigungen bei Reisen, Eintrittskarten, Vorsorge- und Zusatzversicherungen u.v.m.
Übrigens: Der ver.di-Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.
Hilfe & Beratung
Die ver.di-Zentren sind nach Regionen aufgeteilt
ver.di Zentrum Ost:
E-Mail: service-ost.nrw@verdi.de
Tel: 0231 – 91 3 0 00 – 0
zuständig für folgende Regionen:
Südwestfalen
Westfalen
Ostwestfalen-Lippe
Münsterland
ver.di Zentrum Mitte:
E-Mail: service-mitte.nrw@verdi.de
Tel: 0201 – 2 47 52 – 0
zuständig für folgende Regionen:
Mittleres Ruhrgebiet
Duisburg • Niederrehin
Linker Niederrhein
ver.di Zentrum West:
E-Mail: service-west.nrw@verdi.de
Tel: 0211 – 1 59 70 – 0
zuständig für folgende Regionen:
Aachen • Düren • Erft
Köln • Bonn • Leverkusen
Düssel • Rhein • Wupper
Ruhr West (Essen, Oberhausen, Mülheim)
Foto: Rainer-Sturm_pixelio