Die Corona-Krise verstärkt bestehende soziale Ungleichheiten – benachteiligte Gruppen darunter viele Migrant*innen sind besonders von Infektionen durch Covid-19 betroffen.
Eine COVID-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen, für deren Bearbeitung die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sind.
ver.di kooperiert mit dem Deutschen Mieterbund e.V.. Aufgrund dessen bietet der Deutsche Mieterbund e.V. ver.di Mitgliedern eine telefonische Erstberatung in Mietrechtsfragen an. Der Service ist kostenfrei. ver.di Mitglieder zahlen nur die üblichen Telefongebühren.
Auf ihrer Sitzung am 15.11.2021 hat die ver.di-Bundestarifkommission „Geld und Wert“ einen ver.di eigenen Entwurf eines BMTV abschließend erarbeitet und beschlossen.
Dieser enthält in einem einheitlichen Tarifwerk nach wie vor landesspezifische Unterschiede, aber auch rechtlich erforderliche oder aber für die Branche „Geld und Wert“ sinnvolle und für die Beschäftigten auch positive Anpassungen.