Die Corona-Krise verstärkt bestehende soziale Ungleichheiten – benachteiligte Gruppen darunter viele Migrant*innen sind besonders von Infektionen durch Covid-19 betroffen.
Eine COVID-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen, für deren Bearbeitung die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sind.
ver.di kooperiert mit dem Deutschen Mieterbund e.V.. Aufgrund dessen bietet der Deutsche Mieterbund e.V. ver.di Mitgliedern eine telefonische Erstberatung in Mietrechtsfragen an. Der Service ist kostenfrei. ver.di Mitglieder zahlen nur die üblichen Telefongebühren.
Für einen teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter besteht, angepasst an seine individuelle Arbeitszeit, ein Mehrarbeitszuschlag für Freizeitverluste in gleichem Maße wie für einen Vollzeitbeschäftigten.
Eine Ungleichbehandlung von Teil- und Vollzeitbeschäftigten dürfe bei Mehrarbeitszuschlägen nicht erfolgen.